Grünstrom und Herkunftsnachweise

Einige Pioniere unter Ihnen kaufen grünen Strom aus Erneuerbaren Energien bereits seit Jahren, um den Nachhaltigkeitsfaktor des Unternehmens zu untermauern, andere Industrieunternehmen fragen dieses Gut nun verstärkt bei ihrem Stromversorger an. Aber was ist „Grünstrom“ eigentlich?

Es gibt keine separaten Stromleitungen für Graustrommengen auf der einen und Grünstrommengen auf der anderen Seite. Strom ist Strom und wird über die allgemeinen Versorgungsnetze vom Ort der Erzeugung zum Verbraucher transportiert. In den Netzen mischen sich alle Arten von Stromerzeugungsqualitäten, was es unmöglich macht, die konkrete Stromzusammensetzung nachzuweisen, die beim Letztverbraucher landet.

Herkunftsnachweise

Um dennoch bewusst grüne Strommengen zu beschaffen, wurde das System der Herkunftsnachweise entwickelt. Grüner Strom entsteht in Anlagen, die Strom mit Erneuerbaren Energien (Photovoltaik, Windenergie, Wasserkraft, Geothermie, Biomasse) produzieren. Der erzeugte „grüne“ Strom wird ins Netz eingespeist und mischt sich mich herkömmlich produzierten Graustrommengen. Der Betreiber einer Erneuerbare-Energien-Anlage kann jedoch für die erzeugte EE-Strommenge Herkunftsnachweise beim Umweltbundesamt beantragen. Damit erhält er neben dem Strom ein parallel handelbares Gut und verkauft diese Herkunftsnachweise am Markt. Abnehmer des Stroms und der Herkunftsnachweise sind Stromlieferanten, die beides an Letztverbraucher weitervermitteln. Wird allein der Strom verkauft, bleibt es bei Graustrom. Wird jedoch vom Lieferanten neben der Stromlieferung eine entsprechende Menge Herkunftsnachweise in Bezug auf die gelieferte Strommenge entwertet, stempelt dieser Entwertungsvorgang den gelieferten Strom zu Grünstrom. Nach der Entwertung ist der Herkunftsnachweis verbraucht und kann nicht weiter genutzt werden. Das System der Herkunftsnachweise stellt sicher, dass trotz Vermischung der Stromarten im Netz, nur die Menge Grünstrom geliefert werden kann, die zuvor in einer EE-Anlage produziert wurden.

Gekoppelte Lieferung

Als Add-on kann ein Herkunftsnachweis mit dem zusätzlichen Qualitätsmerkmal der „gekoppelten Lieferung“ ausgestattet sein. Sie belegt, dass der gelieferte Strom einen konkreten Bezug zu einer bestimmten erzeugten Grünstrommenge aufweist und einer bestimmten EE-Anlage zuzuordnen ist. Die „gekoppelte Lieferung“ kann als zusätzliches Qualitätsmerkmal angesehen werden, stellt ihrerseits aber besondere Anforderungen an die tatsächliche Stromlieferung. U.a. dürfen beim Stromtransport nur zwei Bilanzkreise involviert sein, wobei in dem ersten Bilanzkreis ausschließlich Strommengen aus EE-Anlagen bilanziert werden dürfen. Weitere Details liefert der „Leitfaden zur gekoppelten Lieferung von Herkunftsnachweisen nach § 30a HkRNDV“ des Umweltbundesamts.
Aus welchem Beweggrund Ihr Unternehmen den Bezug von grünem Strom anstrebt ist ausschlaggebend für die erforderliche Qualität und den geographischen Bezug. So kann der Bezug von Grünstrom teilweise von der Pflicht zur Investition in Klimaschutzmaßnahmen, die in energierechtlichen Beihilfen inzwischen gefordert wird. Zu welchen Bedingungen ist jeweils unterschiedlich ausgestaltet, lesen Sie dazu auch unseren Artikel zu den ökologischen Gegenleistungen.

PPA-Verträge

Neben der Grünstrombeschaffung durch Stromlieferverträge mit Entwertung von Herkunftsnachweisen, kann Grünstrom auch mittels Power-Purchase-Agreements (PPA) beschafft werden. PPA’s zeichnen sich durch eine lange Laufzeit und den Strombezug von konkreten EE-Anlagen aus. Im Zuge der Energiekrise stieg die Nachfrage nach PPA’s, da man mit ihnen das Marktpreisrisiko umgeht. Für weitere Beratung kontaktieren Sie uns gern!