Ökologische Gegenleistungen

Seitdem es die ökologischen Gegenleistungen gibt, sind sie kaum wegzudenken. Die alte Welt der Beihilfen war lediglich an Voraussetzungen wie die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Branche geknüpft. Die neue Welt verlangt darüber hinaus die gesteuerte Investition der erhaltenen Beihilfen in mehr Umweltschutz. Mehr Umweltschutz heißt in diesem Fall die Verbesserung der Energieeffizienz der deutschen Industrie. Hier wurden verallgemeinernd Defizite identifiziert, die nun ausgemerzt werden sollen.

Risiko der Bescheidablehnung

Das stellt Unternehmen vor die Herausforderung die zur Verfügung stehenden Energieeffizienzmaßnahmen zuverlässig umzusetzen, andernfalls droht eine Ablehnung der Beihilfe. Vor diesem Hintergrund dürften die internen Energiemanagementbeauftragten unter Ihnen jubeln – haben Sie das Schwergewicht einer Beihilfegewährung nun auf ihrer Seite zur Argumentation der Umsetzung neuer Ideen zur Verbesserung der Energieeffizienz. Fluch und Segen der Umsetzungspflicht ist, dass Sie selbst entscheiden, welche Maßnahmen es in den Aktionsplan schaffen. Werden Maßnahmen dort aufgeführt, ist ihre Wirtschaftlichkeit zu prognostizieren. Dabei hilft die DIN EN 17463, auch VALERI-Norm genannt. Die Bestätigung der Un- oder Wirtschaftlichkeit erfolgt durch einen Energiemanagementzertifizierer, der dadurch zur wichtigsten Person wird.

Beihilfen mit Gegenleistungen


Aktuell werden Gegenleistungen im EnFG bei der Besonderen Ausgleichsregelung zur Reduzierung der KWK- und Offshore-Netzumlage, in der BECV der Carbon-Leakage-Beihilfe zur Reduzierung der BEHG-Kosten aus dem nationalen Emissionshandel, im TEHG im Europäischen Emissionshandel für die kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten und bei der Strompreiskompensation zur Reduzierung der indirekten Kostenlast aus dem EU-ETS Teil 1 verlangt. Wir gehen davon aus, dass die Liste nicht abschließend ist und das Gegenleistungsprinzip noch weite Kreise u.a. im Strom- und Energiesteuerrecht ziehen wird. Erste Hinweise dazu ließen sich bereits in der Reform zur Europäischen Energiebesteuerungsrichtlinie finden.

Die Regelungen zu ökologischen Gegenleistungen sind nicht einheitlich und unterscheiden sich darin, bis wann die Maßnahmen umzusetzen sind und die Nachweise vorgelegt werden müssen, wann eine Maßnahme als wirtschaftlich gilt und welche Alternativen zur Verfügung stehen. Teilweise werden auch Investitionen in Dekarbonisierungsmaßnahmen zugelassen oder der anteilige Bezug von grünem Strom. Dazu berichten wir Ihnen mehr in unserem Beitrag: Grünstrom und Herkunftsnachweise.

Wenn Sie erfahren möchten welcher Zeitplan den Gegenleistungen zugrunde liegt und welche Nachweise bis wann zu erbringen sind, damit Sie zukünftig keine Beihilfe gefährden, buchen Sie unsere Veranstaltung DeepDive: Ökologische Gegenleistungen – Update.