Energiemanagementsysteme

Bislang waren nicht alle Unternehmen zum Betrieb eines Energiemanagementsystems verpflichtet. Die Pflicht wurde entweder vom Energiedienstleistungsgesetz ausgelöst, wenn das Unternehmen in die Größenordnung „Nicht-KMU“ (also kein Kleines oder Mittleres Unternehmen) einzuordnen war. Oder die Pflicht wird als Voraussetzung für die Inanspruchnahme von energierechtlichen Beihilfen vorausgesetzt. Losgelöst von diesen ordnungsrechtlichen und beihilferechtlichen Verpflichtungen war es Unternehmen selbstverständlich überlassen freiwillig ein Energiemanagementsystem einzurichten, um die eigene Energieeffizienz zu verbessern.

Neues aus dem Energieeffizienzgesetz


Mit dem neuen Energieeffizienzgesetz wird an diesen beiden Einflugschneisen gerüttelt. Denn seit 2024 hängt die Pflicht zur Einrichtung eines Energiemanagementsystems auch von der Höhe des Gesamtenergieverbrauchs ab. Unternehmen, die die Schwelle von 7,5 GWh Gesamtenergieverbrauch überschreiten, sind nunmehr zur Einrichtung eines Energiemanagementsystems verpflichtet. Dabei kommt der Gedanke die Verpflichtung zur Energieeffizienzsteigerung vom Energieverbrauch abhängig zu machen daher, als sei dies ohnehin der einzig sinnvolle Anknüpfungspunkt. Vorreiter dieser Regelung war die EnSimiMaV, die im Zuge der Energiekrise 2023 alle noch offenen Energieeinsparpotenziale ausschöpfen sollte.

ISO 50001


Ein Energiemanagementsystem (EnMS) muss den Anforderungen der DIN EN ISO 50001 als internationalem Standard entsprechen. Neben dem Ziel zur Ermittlung und Umsetzung von Maßnahmen zur tatsächlichen Effizienzsteigerung verpflichtet das EnMS zur Bewertung der Einhaltung von relevanten Rechtsvorschriften. Das Umweltbundesamt empfiehlt dazu: „Die Einhaltung von Gesetzen sowie weitere Anforderungen müssen Sie in geplanten Zeitabständen bewerten. Bestimmen Sie hierzu eine verantwortliche Person, die die Aufgabe der Überwachung übernimmt.“

Wir unterstützen Sie bei der Ermittlung der für Ihr Unternehmen relevanten rechtlichen Anforderungen mit unserem LegalGuide: Energie- & Klimarecht und der Aufrechterhaltung mit unserem LegalQuarterly: Energie- und Klimarecht.


Das Umweltbundesamt bietet einen Leitfaden „Energiemanagementsysteme in der Praxis – Vom Energieaudit zum Managementsystem nach ISO 50001“ an. Der Leitfaden enthält neben einem „Probedurchlauf“ und einer „Checkliste“ auch eine Beispielhafte Berechnung des Kapitalwertes einer Energieeffizienzmaßnahme. Welche wirtschaftlichen Energieeffizienzmaßnahmen im Rahmen von ökologischen Gegenleistungen umzusetzen sind, erklären wir in unserem Beitrag zu den ökologischen Gegenleistungen.