Welche Pflichten gelten für Unternehmen zu Effizienz, EnMS und Abwärme?
Speaker:
Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verpflichtet Unternehmen u.a. zu Energieeffizienzsteigerungen und Abwärmenutzungen. Ganz nach dem Motto: höher – schneller – weiter.
Bereits ab einem Energieverbrauch von 2,5 GWh hat Ihr Unternehmen anfallende Abwärmepotenziale auf einer Abwärme-Plattform zu melden und Zeitpläne über die geplante Umsetzung von individuellen Energieeffizienzmaßnahmen zu veröffentlichen. Daneben wird auch ein Energiemanagementsystem nach ISO 50.001 erstmals zur Pflicht, wenn Ihr Unternehmen mehr als 7,5 GWh Energie verbraucht – was bei zahlreichen Unternehmen zur erstmaligen Einrichtung eines EnMS führen wird.
Ob Ihr Unternehmen von der ein oder anderen Pflicht betroffen ist und was Sie bis wann zu tun haben, klären wir mit Ihnen in unserem Überblick zum Energieeffizienzgesetz. Wir freuen uns auf Sie!