Welche Pflichten gelten für Unternehmen zu Effizienz, EnMS und Abwärme?
Speaker:
Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verpflichtet Unternehmen u.a. zu Energieeffizienzsteigerungen und Abwärmenutzungen. Ganz nach dem Motto: höher – schneller – weiter.
Bereits ab einem Energieverbrauch von 2,5 GWh hat Ihr Unternehmen anfallende Abwärmepotenziale auf einer Abwärme-Plattform zu melden. Zudem muss es Zeitpläne über die geplante Umsetzung von individuellen Energieeffizienzmaßnahmen veröffentlichen. Daneben wird auch ein Energiemanagementsystem nach ISO 50.001 erstmals zur Pflicht, wenn Ihr Unternehmen mehr als 7,5 GWh Energie verbraucht. Dies wird bei zahlreichen Unternehmen zur erstmaligen Einrichtung eines EnMS führen.
Wir klären in dieser Veranstaltung:
- Ist Ihr Unternehmen von der ein oder anderen Pflicht aus dem Energieeffizienzgesetz betroffen?
- Was haben Sie bis wann zu tun?
- Und vieles mehr.
Natürlich bleibt auch Zeit für Ihre individuellen Fragen. Wir freuen uns auf Sie!
Und bis dahin: Werfen Sie gern einen Blick in unseren Beitrag zu Energiemanagementsystemen oder melden Sie sich bei uns (info@ziska-talhof.de).