BECV: Update Nachträgliche Anerkennung (kostenfrei)

Kostenfreie Infoveranstaltung zum BECV-Antrag im Rahmen der nachträglichen Anerkennung

Speaker:

Sandra Talhof, Lena Ziska

Nach über 4 Jahren Wartezeit ist endlich eine Entscheidung im nachträglichen Anerkennungsverfahren gefallen: 20 Sektoren und Teilsektoren werden nachträglich anerkannt und können eine Beihilfe nach der BECV beantragen – diese führt zur Entlastung von mittelbaren CO2/BEHG-Kosten. Privilegierte Sektoren sind u.a. solche aus der Lebensmittel- und Kaffeebranche, Milchverarbeitung und der Drahtindustrie. Die ganze Liste finden Sie hier. Sobald die Anerkennung im Bundesanzeiger bekannt gemacht ist, beginnt für Unternehmen dieser Branchen eine dreimonatige Antragsfrist.

In diesem Zeitraum können antragsberechtigte Unternehmen eine teilweise Erstattung der CO2-Kosten aus den vergangenen fünf Jahren (ab 2021) beantragen. Für zwei Teilsektoren ist immerhin noch eine Entlastung ab 2023 möglich. Es sind Entlastungsbeträge im mittleren bis hohen sechsstelligen Bereich, ggf. sogar darüber möglich.

Für Erstantragsteller ist es nun essentiell, sich mit den Fragen der BECV-Antragstellung auseinander zu setzen:

  • Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
  • Welche Nachweise muss ich erbringen?
  • Was habe ich mit Blick auf die ökologischen Gegenleistungen zu tun?
  • Welche Beihilfehöhe kann ich erwarten?
  • Habe ich weitere Pflichten?

Damit Sie gut vorbereitet in das Antragsverfahren starten, informieren wie Sie in einem kurzen Briefing über die Anforderungen und Besonderheiten des Antragsverfahrens.

Daneben geben wir Ihnen einen wichtigen Überblick über den Zeitplan zur Investition und Nachweispflicht der ökologischen Gegenleistungen. Werden die maßgeblichen Zeitfenster zur Investition versäumt, verlieren Sie die Beihilfe. Wir informieren Sie über Behördenhinweise und geben Ihnen Praxistipps.

In der Veranstaltung bleibt zudem Zeit für Ihre Fragen.

Natürlich übernehmen wir auch gerne die Antragstellung für Sie – zum Pauschalpreis. Wir fragen bei Ihnen diverse Daten ab und erstellen daraus den Antrag und übernehmen die Kommunikation mit der DEHSt. Informieren Sie sich bei Interesse hier oder sprechen Sie uns an (talhof@ziska-talhof.de).

Anmeldung







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