Smart Meter und variable Stromtarife

Smart Meter sollen bewirken, dass die volatilen erneuerbaren Energien besser genutzt werden können. Dafür sollen die intelligenten Zähler den Strombedarf und die Verfügbarkeit von Strom besser zusammenbringen. Der Smart-Meter-Rollout war mehrfach ins Stocken geraten. Das 05/2023 in Kraft getretene Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende soll den Rollout beschleunigen und hält auch für das anstehende neue Jahr 2025 Änderungen bereit.


Der schrittweise Austausch herkömmlicher Zähler zu Smart Metern soll bewirken, dass Letztverbraucher ihren Verbrauch besser analysieren können und in der Folge auch ihre Produktionsleistung effizient dem verfügbaren Stromkontingent anpassen können. Der Austausch soll in einem zeitlich gestaffelten Rolloutfahrplan erfolgen. Das BMWK hat eine Infografik zum aktuellen Rolloutfahrplan veröffentlicht. Dieser sieht folgende Etappen vor:

Rolloutfahrplan

  • Agiler Rolloutstart seit 2023: für Verbraucher bis 100.000 kWh/Jahr einschl. § 14a EnWG und Erzeuger bis 25 kW installierter Leistung
  • Pflichtrollout ab 2025: für Verbraucher ab 6.000 bis 100.000 kWh/Jahr einschl. § 14a EnWG und Erzeuger von 7 bis 100 kW installierter Leistung
    mind. 20 % bis Ende 2025
    mind. 50 % bis Ende 2028
    mind. 95 % bis Ende 2030
  • Pflichtrollout ab 2028 (zulässig ab 2025): für Verbraucher über 100.000 kWh/Jahr und Erzeuger über 100 kW installierter Leistung.
    mind. 20 % bis Ende 2028
    mind. 50 % bis Ende 2030
    mind. 95 % bis Ende 2032
  • Optional: Verbraucher unter 6.000 kWh/Jahr und Erzeuger ab 1 bis 7 kW installierter Leistung fallen unter den „optionalen Rollout“ – Smart Meter können auf Veranlassung des Messstellenbetreibers eingebaut werden


Ab 2025 können Letztverbraucher den Einbau eines Smart Meters verlangen, der sodann innerhalb von 4 Monaten vom Messstellenbetreiber verbaut werden muss.

ab 2025: Pflicht zum Angebot variabler Stromtarife

Zusätzlich werden ab 2025 sämtliche Stromlieferanten verpflichtet variable Stromtarife anzubieten. Mit einem dynamischen Stromtarif wird kein Festpreis pro verbrauchte kWh abgerechnet, sondern die Preisschwankungen an der Strombörse werden an die Kunden weitergegeben. Der Preis wird kurzfristig angepasst und vom Stromlieferanten mitgeteilt. Durch den dynamischen Tarif sollen Verbraucher vorübergehend ihren Leistungsbezug reduzieren bzw. in günstige Zeiten mit einem hohem Anteil Erneuerbarer Energien verschieben. Der Preisanreiz soll auch eine Anpassung des Produktionsverhaltens bewirken. Nutzbar sind die dynamischen Stromtarife für Letztverbraucher mit intelligenten Messsystemen. Eine Pflicht zur Inanspruchnahme eines dynamischen Tarifs besteht nicht.

Das MsbG legt Höchstgrenzen für die Kosten fest, die der Messstellenbetreiber für den Zähleraustausch erheben darf.