Neues zum Energieeffizienzgesetz

Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) bleibt in Bewegung und wartet neben einem neuen Gesetzentwurf mit Änderungen zur Veröffentlichungspflicht von Umsetzungsplänen auch mit neuen Bagatellschwellen für die Abwärmeerfassung seitens der Bundesstelle für Energieeffizienz auf.

Veröffentlichung von Umsetzungsplänen

Nach § 9 EnEfG müssen die Umsetzungspläne alle in Energie- oder Umweltmanagementsystemen nach § 8 EnEfG oder Energieaudits nach § 8 EDL-G identifizierten und nach DIN EN 17463 als wirtschaftlich bewerteten Endenergieeinsparmaßnahmen beinhalten. Weitere Anforderung zum Inhalt und Umfang der Umsetzpläne geben die jeweiligen Normen: DIN EN 16247-1:2022 Ziffer 5.8.2, DIN EN ISO 50001:2018-12 oder der EMAS-Verordnung.

Gemäß der aktuellen Rechtslage müssten die Umsetzungspläne binnen drei Jahren nach Fertigstellung eines Energieaudits veröffentlicht werden. Mit der aktuellen Fassung des Entwurfs zum EDL-G und einem Änderungsartikel für das EnEfG ist vorgesehen, dass die Frist zur Veröffentlichung und die kontinuierliche Aktualisierung auf ein Jahr reduziert wird und gleichzeitig die Prüfung durch einen externen Dritten entfällt.

Die gemäß § 9 EnEfG zu erstellenden und zu veröffentlichen Umsetzungspläne müssen öffentlich zugänglich sein. Dies kann nach aktuellem Stand in einem öffentlichen Unternehmensbericht oder auf der Internetseite des Unternehmens erfolgen. Es besteht auch die Möglichkeit die Umsetzungspläne als Bestandteil im Nachhaltigkeitsbericht des Unternehmens zu integrieren und diese dort zu veröffentlichen. Ein Portal in dem die Umsetzungspläne hochgeladen werden müssen, ist nicht vorgesehen.

Neue Bagatellschwellen

Im Merkblatt der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) für die Plattform für Abwärme wurden neue Bagatellschwellen aufgenommen, bis zu denen eine Erfassung unwesentlicher Abwärmequellen von der Meldepflicht bei der Plattform für Abwärme ausgenommen sind. Zu dem Zweck wurde eine Standortschwelle von 800 MWh/a und eine Anlagenschwelle von 200 MWh/a festgesetzt.

Ob sich die geplanten Änderungen verwirklichen bleibt abzuwarten. Über die Neuerungen im EnEfG sprechen wir mit Ihnen auch bei unserer kostenlosen Kennenlernveranstaltung am 17. Oktober 2024. Melden Sie sich gerne an, wir freuen uns auf Sie!