Informationstag Besondere Ausgleichsregelung 2024

Für Antragsteller der Besonderen Ausgleichsregelung war der diesjährige Infirmationstag ein Pflichttermin. Die diesjährige Veranstaltung wurde hybrid – also sowohl in Präsenz, als auch online durchgeführt.

Das Programm an Vorträgen gestaltete sich wie folgt:

  • Neues aus Berlin und Brüssel (Dr. Julia Schlichting, BMWK)
  • Antragsverfahren (Bernhard Schurr und Anna Gorbatschow, BAFA)
  • Grüne Konditionalität (Alexa List und Hermann Runte, BAFA)

Dabei waren die Ausführungen zur Grünen Konditionalität im dritten Vortrag von besonderem Interesse, denn das BAFA ließ sich in die Karten schauen, wie es einzelne Prüfungspunkte bewertet. Dabei zeigte sich das BAFA erstaunt über die Vielzahl an eingereichten Verpflichtungserklärungen, die vorsehen, dass Antragsteller zukünftige Beihilfebeträge in wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen investieren werden. Diese Auffassung erstaunt auf der anderen Seite wiederum vor dem Hintergrund, dass der Sinn und Zweck des Gegenleistungsprinzips nach der Gesetzesbegründung noch darin bestehen sollte ungenutzte Energieeffizienzpotentiale auszuschöpfen. Das BAFA drang wiederholt auf den alternativen Bezug von 30% Grünstrom.

Investitionspflicht in unwirtschaftliche Maßnahmen

Besonderes Augenmerk dürfen die Antragsteller auf die Auslegung des BAFA legen, dass die Investition in Energieeffizienzmaßnahmen zukünftig in erster Linie von der vollen Ausschöpfung des Beihilfebetrages abhängt – unabhängig davon, ob in dieser Höhe überhaupt wirtschaftliche Maßnahmen zur Verfügung stehen. Auf die Wirtschaftlichkeit käme es sodann nicht mehr an, sondern es müsse auch in unwirtschaftliche Maßnahmen investiert werden, um den vollen Betrag auszugeben.

Das BAFA stellt klar, diese Ansicht nur zukünftig anzuwenden und für den Moment noch die Investition in allein wirtschaftliche Maßnahmen ausreichen zu lassen, mit der Konsequenz, dass der Beihilfebetrag sodann nicht voll ausgeschöpft wird. Diese Erleichterung soll jedoch alsbald ein jähes Ende finden.

Ob Antragsteller zukünftig mit dieser Haltung des BAFA noch in Energieeffizienzmaßnahmen investieren werden ist fraglich, denn sie werden sich gut überlegen, ob es noch Maßnahmen in den Aktionsplan schaffen. Dem eigentlichen Zweck der Steigerung der Energieeffizienz dürfte damit von behördlicher Seite Einhalt geboten worden sein.