Update: Kundenanlage

(kostenlose Infoveranstaltung)

Speaker:

Lena Ziska

Das EuGH-Urteil liegt einige Zeit zurück, der BGH hat Beschlussgründe veröffentlicht – und nun? Eine gesetzliche Anschlussregelung steht weiterhin aus. Nichtsdestotrotz gibt es erste Erkenntnisgewinne.

Ohne eine neue Definition der Kundenanlage fehlt ein wesentlicher Baustein. Nichtsdestotrotz treibt die Frage, ob der eigene Standort (noch) eine Kundenanlage darstellt Unternehmen um. Aus den Urteilsgründen des EuGH und den Beschlussgründen des BGH lassen sich erste Hinweise auf eine Anschlussregelung ableiten.

Dabei stehen viele Fragen im Raum:

  • Ist der Verkauf von weitergeleitetem Strom durch separate Zählpunkte und externe Lieferanten zu umgehen?
  • Was geschieht im Fall von kostenlosen Stromweitergaben oder Warmmiete?
  • Löse ich mit dem Verkauf von Strom an Ladesäulen bereits den Status als Verteilernetz aus?
  • Wer sollte Betreiber von PV-Anlagen werden, um den Status als Kundenanlage nicht zu gefährden?
  • Gibt es alternative Anschlussmöglichkeiten bei Onsite-PPA? Z.B. Direktleitungen?

Der Gesetzgeber wurde bislang immerhin mit einer „Pausetaste“ tätig und schlägt eine Bestandsschutzregelung von 3 Jahren vor.

Den aktuellen Stand stellen wir Ihnen in dieser kostenlosen Infoveranstaltung im Überblick vor. Bei Fragen melden Sie sich jederzeit gern bei Lena Ziska (ziska@ziska-talhof.de).

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