In einem neu entworfenen § 42c EnWG-E wird das sog. Energy-Sharing geregelt und Artikel 15a der novellierten Strombinnenmarktrichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Der Entwurf dieser neuen Regelung beschreibt die gemeinsame Nutzung von Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen.
Was ist Energy Sharing?
Beim Energy Sharing wird eine Erneuerbare-Energien-Anlage von mehreren Beteiligten gemeinschaftlich betrieben und die darin produzierte Strommenge auch gemeinsam genutzt. Der Transport des erzeugten Stroms zum mitverbrauchenden Letztverbraucher erfolgt über das öffentliche Stromnetz.
Zu dem Zweck schließen sich Kommunen, Unternehmen oder auch Privatpersonen zu einer Energiegemeinschaft zusammen. Die Mitglieder der Energiegemeinschaften können mit Energy Sharing den Strom der gemeinsam betriebenen Anlage jeweils (über das Netz) gemäß einem Aufteilungsschlüssel beziehen. Dadurch entsteht zugleich der Anreiz den eigenen Verbrauch an die Erzeugungsmenge anzugleichen, die pro Viertelstunde zur Verfügung steht.
Keine Förderung
Mit dem Energy Sharing wird im aktuellen Gesetzentwurf keine unmittelbare finanzielle Förderung verbunden. Wird das Netz zum Stromtransport verwendet, fallen wie bisher Netzentgelte und netzbezogene Umlagen an. Ein Vorteil bringt die Befreiung von Pflichten, die ansonsten in der Rolle eines Stromlieferanten zu erfüllen wären.
Nach aktuellem Stand des Gesetzentwurfs haben die Netzbetreiber sicherzustellen, dass Energy Sharing ab dem 01.06.2026 innerhalb eines Bilanzierungsgebietes eines Verteilnetzbetreibers möglich ist und ab dem 01.06.2028 zusätzlich auch in dem Bilanzierungsgebiet eines direkt angrenzenden Verteilnetzbetreibers in derselben Regelzone.
Keine großen Unternehmen
Unternehmen dürfen die Vereinfachungen des Energy Sharings nur in Anspruch nehmen, wenn es sich um Kleinstunternehmen bzw. kleine und mittlere Unternehmen handelt. Bei größeren Unternehmen besteht die Erwartungshaltung, dass diese die energiewirtschaftlichen Anforderungen erfüllen können.
Der aktuelle Gesetzentwurf stammt vom 27.08.2024.