Wir überprüfen Ihre HZA-Formulare für eine korrekte Antragstellung beim Hauptzollamt.
Zum Jahresende läuft die Frist für Anträge bei der Strom- und Energiesteuer ab. Es geht um Entlastungen, Befreiungen und Erstattungen. Daneben sind Anzeigen als Versorger oder eingeschränkter Versorger zu erfüllen.
Uns fällt in der Beratungspraxis auf, dass die HZA-Formulare regelmäßig fehlerhaft ausgefüllt werden, sodass entweder die Entlastung nicht voll ausgeschöpft werden kann oder sich das Hauptzollamt im Gegenzug zur Außenprüfung anmeldet.
Um Fehler zu vermeiden unterstützen wir Sie bei der Antragstellung und prüfen Ihre HZA-Formulare. Darüber hinaus beraten wir Sie natürlich auch bei Einzelfragen der Strom- und Energiesteuerentlastungen – Sprechen Sie uns an!