Am 25. Juni hat die EU-Kommission grünes Licht für neue Entlastungsmöglichkeiten für Unternehmen von hohen Stromkosten gegeben und einen neuen Beihilferahmen vorgestellt. Für die deutsche Industrie bedeutet das: Der im Koalitionsvertrag angekündigte Industriestrompreis kann kommen!
Neuer Beihilferahmen CISAF unter dem Clean Industrial Deal
Der neue Beihilferahmen steht im Kontext mit dem Clean Industrial Deal, der wiederum unter dem Dach des „Green Deals“ Maßnahmen für die Dekarbonisierung der europäischen Industrie bei gleichzeitigem Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit schaffen möchte – Stichwort: Vermeidung von Carbon Leakage. In dem nun verabschiedeten Beihilferahmen (Clean Industrial Deal State aid Framework, CISAF) sollen Unternehmen aus energieintensiven Branchen, die im internationalen Wettbewerb stehen, von hohen Stromkosten entlastet werden.
Kriterien der EU an einen potenziellen Industriestrompreis
Natürlich geht dies nicht ohne weitere Anforderungen. Die EU-Kommission gibt Kriterien für Voraussetzungen und Funktionsweise an die Hand, an denen eine neue Beihilfe – wie ein Industriestrompreis – sich messen lassen muss:
- Nachlass von maximal 50 Prozent auf den Spotmarktpreis
- Nachlass maximal für die Hälfte des jährlichen Stromverbrauchs eines Unternehmens
- Der Preis darf durch die Subvention nicht unter 50 EUR/MWh sinken
Zudem darf die Beihilfe je Unternehmen für maximal drei Jahre gewährt werden. Bis spätestens zum 31. Dezember 2030 muss sie auslaufen.
Ökologische Gegenleistungen auch hier in Sicht
Darüber hinaus – und das kommt wenig überraschend – werden auch hier die ökologischen Gegenleistungen relevant: Die EU-Kommission fordert eine Umstellung auf eine klimafreundliche Produktion als Gegenleistung für den Erhalt der Beihilfe. Mindestens 50% der erhaltenen Beihilfe sollen in Maßnahmen zur Dekarbonisierung reinvestiert werden.
Wie der deutsche Gesetzgeber die ökologischen Gegenleistungen in diesem Zusammenhang aufgleist und inwieweit diese dann den in anderen Privilegien (BECV, Strompreiskompensation, Besondere Ausgleichsregelung) geforderten Gegenleistungen gleicht, bleibt abzuwarten. Wir würden in diesem Zuge eine Vereinheitlichung der jeweiligen Details sehr begrüßen.
Wie geht es für deutsche Industrieunternehmen weiter?
Auch wenn der grundlegende Rahmen für einen Industriestrompreis seitens der EU nun vorgegeben ist, bedeutet das noch nicht, dass Ihr Unternehmen schon ab morgen profitieren kann. Der deutsche Gesetzgeber ist nun aufgerufen, diesen vorgegebenen Rahmen auszugestalten und mit Leben zu füllen – hoffentlich tut er dies schnellstmöglich.
Es bleiben noch einige Fragen zu klären:
- Setzt der deutsche Gesetzgeber die Anforderungen 1:1 um oder sieht er weitere, ggf. strengere Voraussetzungen vor?
- Wie funktioniert der Mechanismus genau?
- Gibt es ein Preisbremsen-Revival mit Höchstgrenzen, komplexen Meldepflichten etc.?
- Wie erlangen Unternehmen die Beihilfe? Gibt es ein Antragsverfahren?
- Wie werden die ökologischen Gegenleistungen in diesem Kontext ausgestaltet?
- Und vor allem: Wann können Unternehmen mit einem Industriestrompreis rechnen?
Unsere Empfehlung für den Moment? Sprechen Sie mit Ihrem Fachverband, damit Sie Ihre wertvolle Praxissicht möglicherweise in das Gesetzgebungsverfahren einbringen können und letztlich ein Industriestrompreis entsteht, der handhabbar ist und Ihnen wirklich hilft.
Weiterführende Informationen
Zur Pressemitteilung der EU-Kommission zum CISAF betreffend die oben beschriebene und weitere Beihilfemöglichkeiten gelangen Sie hier.
Den Beihilferahmen selbst können Sie hier herunterladen.
Zu einem Überblick über die Beihilfemöglichkeiten und deren Voraussetzungen gelangen Sie hier.
Für weitere Informationen sprechen Sie uns gerne an!