Welche Änderungen die anstehenden Neuwahlen (auch) im Energierecht mit sich bringen, bleibt für den Moment abzuwarten. „Abwarten und Tee trinken“ ist dennoch nicht das Gebot der Stunde. Bei welchen Themen wir Ihnen aktuelle Handlungsempfehlungen aussprechen können und bei welchen Themen die weitere Entwicklung zu beobachten ist, bevor Sie die falschen Schlüsse ziehen, berichten wir Ihnen in diesem Newsletter. Dabei geht es um die anstehende Antragsphase mit entsprechendem Gegenleistungsnachweis, Abwicklungsfragen bei der Grünstrombeschaffung und einen Ausblick auf die ins Stocken geratenen Gesetzgebungsverfahren sowie eine neue Möglichkeit zur Netzentgeltreduzierung ab 2026. Viel Freude bei der Lektüre!
Auf einen Blick:


Lena Ziska
ziska@ziska-talhof.de


Sandra Talhof
talhof@ziska-talhof.de


Wie wird der deutsche Gesetzgeber die Definition der Kundenanlage nach dem EuGH-Urteil anpassen? Wann gibt es eine Anschlussregelung für die BECV-Beihilfe im EU-ETS Teil 2? Wann wird der Nachhaltigkeitsbericht fällig? Diese und weitere Themen werden sich im Laufe des Jahres 2025 klären. Wie die Ausgestaltung aussieht, behalten wir für Sie im Blick und leiten für Sie lösungsorientierte Empfehlungen ab. Wir halten Sie auf dem Laufenden!
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