Individuelle Rechtsberatung

Wir prüfen Ihre energie- und klimarechtlichen Fragestellungen.

Das Energie- und Klimarecht wirft regelmäßig Fragen auf:

  • Unser Unternehmen möchte Strom an ein anderes Unternehmen weiterleiten. Was muss ich mit Blick auf den stromsteuerrechtlichen Versorgerstatus, bei der Drittmengenabgrenzung oder bei der Rechnungstellung beachten?
  • Wir möchten innerhalb unserer Kundenanlage eine PV-Anlage in Betrieb nehmen. Was müssen wir mit dem Netzbetreiber klären? Wie ist der Strom stromsteuerseits gegenüber dem Hauptzollamt zu behandeln? Wann riskieren wir unseren Status als Kundenanlage?
  • Grünstrom ist das Gebot der Stunde, aber wie sind die unterschiedlichen Grünstromangebote unseres Stromversorgers zu bewerten?
  • Unternehmensstrukturen sind stets im Wandel, aber was ist im Hinblick auf das Energierecht bei Verschmelzungen, Abspaltungen & Co. zu beachten? Muss ich Behörden informieren und droht der Verlust einer Beihilfe?
  • Der Netzbetreiber hat uns aufgefordert auf Drittmengen eine höhere Konzessionsabgabe zu zahlen. Ist die Forderung berechtigt?
  • Die Deutsche Emissionshandelsstelle hat im Rahmen des Europäischen Emissionshandels unsere Menge an kostenlosen EU-ETS-Zertifikaten gekürzt. Gibt es Argumente, die wir dieser Kürzung entgegenhalten können?
  • Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen, wenn unser Unternehmen von energierechtlichen Beihilfen wie der Besonderen Ausgleichsregelung, der Beihilfe nach der BECV oder der Strompreiskompensation profitieren möchte?

Diese und alle weiteren Fragen des Energie- und Klimarechts prüfen wir in Bezug auf Ihren individuellen Sachverhalt und geben Ihnen eine Einschätzung mit einem praxisorientierten Lösungsvorschlag und einer Empfehlung an die Hand – ohne dabei unnötig viel Papier zu produzieren.

Darüber hinaus unterstützen wir Sie in Vertragsverhandlungen oder übernehmen Ihre gerichtliche und außergerichtliche Interessenvertretung im Streitfall.

 

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