Wir prüfen Ihre energie- und klimarechtlichen Fragestellungen.
Das Energie- und Klimarecht wirft regelmäßig Fragen auf:
- Unser Unternehmen möchte Strom an ein anderes Unternehmen weiterleiten. Was muss ich mit Blick auf den stromsteuerrechtlichen Versorgerstatus, bei der Drittmengenabgrenzung oder bei der Rechnungstellung beachten?
- Wir möchten innerhalb unserer Kundenanlage eine PV-Anlage in Betrieb nehmen. Was müssen wir mit dem Netzbetreiber klären? Wie ist der Strom stromsteuerseits gegenüber dem Hauptzollamt zu behandeln? Wann riskieren wir unseren Status als Kundenanlage?
- Grünstrom ist das Gebot der Stunde, aber wie sind die unterschiedlichen Grünstromangebote unseres Stromversorgers zu bewerten?
- Unternehmensstrukturen sind stets im Wandel, aber was ist im Hinblick auf das Energierecht bei Verschmelzungen, Abspaltungen & Co. zu beachten? Muss ich Behörden informieren und droht der Verlust einer Beihilfe?
- Der Netzbetreiber hat uns aufgefordert auf Drittmengen eine höhere Konzessionsabgabe zu zahlen. Ist die Forderung berechtigt?
- Die Deutsche Emissionshandelsstelle hat im Rahmen des Europäischen Emissionshandels unsere Menge an kostenlosen EU-ETS-Zertifikaten gekürzt. Gibt es Argumente, die wir dieser Kürzung entgegenhalten können?
- Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen, wenn unser Unternehmen von energierechtlichen Beihilfen wie der Besonderen Ausgleichsregelung, der Beihilfe nach der BECV oder der Strompreiskompensation profitieren möchte?
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Diese und alle weiteren Fragen des Energie- und Klimarechts prüfen wir in Bezug auf Ihren individuellen Sachverhalt und geben Ihnen eine Einschätzung mit einem praxisorientierten Lösungsvorschlag und einer Empfehlung an die Hand – ohne dabei unnötig viel Papier zu produzieren.
Darüber hinaus unterstützen wir Sie in Vertragsverhandlungen oder übernehmen Ihre gerichtliche und außergerichtliche Interessenvertretung im Streitfall.