RundumSorglos: Antragstellungen

Wir übernehmen Ihre BesAR-, BECV- oder SPK-Antragstellung, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Steigende staatliche Kosten beim Bezug von Strom und fossilen Brennstoffen führen bei vielen Unternehmen zu einem Wettbewerbsnachteil. Dies hat der Staat erkannt und Entlastungstatbestände wie die Besondere Ausgleichsregelung nach dem EnFG, die Carbon-Leakage-Beihilfe nach der BECV und die Strompreiskompensation geschaffen. Mit diesen Privilegien lassen sich zum Teil große finanzielle Entlastungswirkungen von bis zu mehreren Hunderttausend, teilweise Millionen Euro erzielen, die essenziell für Ihr Unternehmen sein können.

Wir gleichen mit Ihnen die Antragsvoraussetzungen und -nachweise ab und übernehmen für Ihr Unternehmen die Antragstellung in den elektronischen Portalen sowie die Kommunikation mit der zuständigen Behörde (BAFA, DEHSt).

Darüber hinaus beraten wir Sie natürlich auch bei Einzelfragen zu weiteren Entlastungstatbeständen wie bspw. Strom- und Energiesteuerentlastungen oder zu den so wichtigen ökologischen Gegenleistungen – Sprechen Sie uns an!

Perspektivisch werden wir Sie selbstverständlich auch bei der Antragstellung für einen Industriestrompreis unterstützen. Bis zum Inkrafttreten finden Sie hier weitere Informationen.

Nicht vergessen: Die Privilegien verpflichten Sie, sog. ökologische Gegenleistungen zu erbringen und die erhaltene Entlastung (teilweise) in Klimaschutz- und Energieeffizienzmaßnahmen zu investieren – ein komplexes Feld mit vielen Hürden. Wie wäre es mit einem DeepDive-Workshop zu den ökologischen Gegenleistungen? Weitere Informationen hier.

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