Änderungen und Pflichten ab 2027 im Überblick
Speaker:
Im Juli 2026 wurden Änderungen des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes beschlossen und verkündet, die zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Durch die Änderungen wird die europäische Gebäuderichtlinie EPBD in nationales Recht umgesetzt und die nationale Rechtslage damit verschärft. So greifen im GEIG neue Schwellenwerte zur Errichtung von Ladepunkten oder zur Ausstattung von Stellplätzen mit Ladeinfrastruktur oder Vorverkabelung.
Unser QuickCheck richtet sich an Eigentümer von Nichtwohngebäuden. Wir schauen uns unter anderem folgende Punkte an:
- Welche E-Mobility-Pflichten greifen bei Neubau / Renovierung / Bestand?
- Wann muss ich wie viele Ladepunkte errichten?
- Wann greifen die Pflichten überhaupt? Welche Definitionen stecken hinter den Begrifflichkeiten?
Die Veranstaltung zielt darauf ab, Ihnen als Eigentümer von Nichtwohngebäuden einen Überblick über Änderungen und Neuerungen zu geben, damit Sie Ihre To Dos identifizieren können.
Bei Fragen melden Sie sich gern bei Sandra Talhof (talhof@ziska-talhof.de).